ritze.net
Main Menu
Home
- - - - - - - - - - - -
Domains
Rezensionen
Information
News
- - - - - - - - - - - -
Search
- - - - - - - - - - - -
Impressum
Disclaimer
- - - - - - - - - - - -
Login
Home arrow Domains arrow PIR and Afilias Anti-Abuse Policy: Grundlage für Willkür durch Vergabestellen?

PIR and Afilias Anti-Abuse Policy: Grundlage für Willkür durch Vergabestellen?
Written by Sebastian Ritze   
Sunday, 22 March 2009

Mit Wirkung zum 5. Februar 2009 hat die Vergabestelle für .org (PIR - THE PUBLIC INTEREST REGISTRY) eine Anti-Abuse Policy eingeführt. Affilias, die unter anderem die Vergabestelle für .info betreibt, hat eine identische Anti-Abuse Policy bereits mit Wirkung zum 6. November 2008 verabschiedet. Danach steht der Vergabestelle ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der auch den Transfer oder die Löschung einer Domain einschließt, sobald eine Domain missbraucht wird. Rechtsmittel des Domaininhabers gegen eine solche Maßnahme der Vergabestelle sind in der Anti-Abuse Policy allerdings nicht vorgesehen.


Anders als in einem UDRP-Verfahren, an dessen Ende auch die Löschung oder Übertragung einer Domain stehen kann, sieht die Anti-Abuse Policy selbst keine Rechtsmittel vor. In einem UDRP Verfahren kann sich der Beschwerdegegener im Verfahren selbst verteidigen und zusätzlich eine für Ihn nachteilige Entscheidung des UDRP-Panels vor einem nationalen Gericht (mutual jurisdiction) überprüfen lassen.


Berücksichtigt man die wirtschaftlichen Wert und die Stellung einer Domain für ein Unternehmen, ist der Vergleich mit einer Immobilie oder einer Marke durchaus angebracht. Für beiden Rechtsstellungen (Eigentümer/Markeninhaber) existieren in einem Rechtsstaat Möglichkeiten, sich gegenüber einer Enteignung bzw. Löschung zu wehren und eine Entscheidung vor einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Löscht oder überträgt eine der beiden Vergabestellen allerdings eine Domain, bleibt dem Inhaber nur die Möglichkeit, am Sitz der Vergabestelle die Löschung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein rechtsstaatliches Verfahren stellt die Anti-Abuse Poicy damit nicht dar. Zwar hadelt es sich bei einer Vergabestelle nicht um eine staatliche Einrichtung, allerdings hat eine Registry eine Monopolstellung, die eine Verantwortung mit sich bringt. Es ist für einen Großteil der Domaininhaber schlicht unmöglich und zu teuer, eine gerichtliche Überprüfung des Transfers oder der Löschung der Domain durch die Vergabestelle an Ihrem Sitz durchzuführen, so daß dem Domaininhaber faktisch kein Rechtsmittel zur Verfügung steht.

Alternativ bliebe auch die Möglichkeit der Vergabestelle, auf die aktuellen Handlungsspielräume zu verzichten und nur bei Registrierungen, die die technische Stabilität der Vergabestelle betrifft einzuschreiten. Zudem besteht die Möglichkeit, direkt den Domaininhaber oder den Registrar an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.


Abusive Use

Die Definition von "abusive use" (Missbrauch) in der Anti-Abuse Policy ist schwammig und sehr weit gefasst und öffnet der Registry (PIR und Afilias) Tür und Tor für Willkür. Unter den Tabbestand "wrong or excessive use of power, position or ability" läßt sich viel subsumieren. Der in der Policy nachfolgende exemplarische Verstoßkatalog bleibt ebenso vage. Was ist beispielsweise unter "illegal or fraudulent actions" zu verstehen? Werden Domains, die Glücksspiel bewerben oder Arzneimittel anbieten gesperrt, auch wenn das Angebot im Land des angesprochenen Personenkreises zulässig ist? Erhält der vermeintliche Spammer die Möglichkeit nachzuweisen, daß der Beschwerdeführer tatsächlich seine Einwilligung zu einem Empfang gegeben hat, sich aber anscheinend nicht mehr an diese Zustimmung erinnert? Welche Auswirkungen hat die formelle Möglichkeit einer Löschung auf die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit, wenn ein Artikel unter de.wikipedia.org (hier sind die deutschen Inhalte abrufbar) nach dem Recht des Sitzes der Vergabestelle illegal ist, in Deutschland allerdings zulässig?

PIR hat zu diesen Einwänden allgemein Stellung genommen. Grundsätzlich will PIR in Missbrauchsfällen eng mit ihren Registraren zusammenarbeiten. Danach soll erst nach einer erbeblichen bzw. gesicherten Analyse ("significant analysis"), die die Missbräuchlichkeit der Domainverwendung bestätigt, der Registrar informiert werden, um entsprechende Schritte einzuleiten. Lediglich für den Fall der Weigerung des Registrars behält sich die Vergabestelle die Löschung der Domain vor.

Interssanterweise verweist PIR in Ihrer Stellungnahme auf die ohnehin bestehende Möglichkeit einer Löschung, die in Ihrer Vereinbarung mit Ihren Registraren zu finden ist (Section 3.6.5 of the Registry-Registrar Agreement (RRA) ). Danach hat der Registrar mit seinen Kunden die Möglichkeit der Vergabestelle zu vereinbaren, Domains unter bestimmten Voraussetzungen neben weiteren Sanktionen unter anderem zu löschen oder zu transferieren. Somit handele es sich bei der Anti-Abuse Policy lediglich um eine Konkretisierung der Registry-Registrar Vereinbarung (RRA). Die Voraussetzungen eines Eingriffs in die Domain sind im RRA ebenso schwammig definiert, wie in der Anti-Abuse Policy. Auch hier gibt es keine Möglichkeit eines Widerspruchs, ganz zu schweigen von einer unabhängigen Instanz.

Der Inhaber einer .org/.info Domain fragt sich zudem, welche Ziele PIR/Afilias mit der Konkretisierung von Section 3.6.5 durch die Anti-Abuse Policy verfolgt, wenn die bestehenden Rechtsmittel der Registry bereits ausreichten. 


Fazit

Grundsätzlich ist die Problematik durch eine Anpassung von Section 3.6.5 RRA vorzunehmen. ICANN ist hier angehalten, einen transparenten Prozeß bei Eingriffen der Vergabestelle in die Domain (Löschung, Transfer, Registry-Lock) zu definieren, der den beschwerten Domaininhabern eine Erwiderungsmöglichkeit eröffnet, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Gleichzeitig sollte die Entscheidung über eine Löschung oder einen Transfer in einem geordnete Verfahren durch eine unabhängige Instanz getroffen werden. Hier könnte sich ICANN hinsichtlich der Rechtsmittel zunächst an dem existierenden UDRP-Verfahren orientieren.

 

Links:

- PIR Domain Anti-Abuse Policy
- Afilias Anti-Abuse Policy
- .org Registry-Registrar Agreement vom 3 April 2007
- Stellungnahme der PIR vom 9. Januar 2009

 

 
Search this site: